Zum Inhalt

Kredit & Finanzierung

Bürgschaft: Verpflichtung und Risiken

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person gegenüber einem Gläubiger, für die Schuld eines anderen einzustehen. Das kann zu einer erheblichen eigenen Zahlungspflicht führen.

Inhaltlicher Stand: Mit Rechenbeispiel

Wer ist beteiligt?

Es gibt den Hauptschuldner, den Gläubiger und den Bürgen. Nimmt beispielsweise eine Person einen Bankkredit auf, kann ein anderer gegenüber der Bank für diese Verpflichtung bürgen. Der Bürge erhält dadurch nicht automatisch einen Teil des Kredits oder Eigentum an einem finanzierten Gegenstand.

Die Bürgschaft ist von einem gemeinsamen Kreditvertrag zu unterscheiden. Ein Mitdarlehensnehmer schuldet aus dem eigenen Kreditvertrag; ein Bürge haftet nach der Bürgschaftsvereinbarung für die fremde Hauptverbindlichkeit. Auch eine Garantie ist rechtlich nicht einfach dasselbe.

Selbstschuldnerisch: ein wichtiger Zusatz

Bei einer gewöhnlichen Bürgschaft kann die sogenannte Einrede der Vorausklage unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Rolle spielen. Mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird auf diese Einrede verzichtet. Der Gläubiger muss dann nicht erst erfolglos gegen den Hauptschuldner vollstrecken, bevor er den Bürgen entsprechend der Vereinbarung in Anspruch nimmt.

Das bedeutet nicht, dass jede beliebige Forderung sofort berechtigt ist. Bestand, Fälligkeit, Umfang und weitere Einreden bleiben gesondert zu prüfen. Die Bezeichnung allein ersetzt keine Prüfung des vollständigen Textes.

Beispiel: Haftung ist mehr als eine Monatsrate

Bei einer Bürgschaft für einen Kredit mit 20.000 € offener Hauptschuld kann die mögliche Belastung weit über einer Monatsrate von 400 € liegen. Ob zusätzlich Zinsen und Kosten erfasst sind und ob eine Höchstgrenze gilt, hängt vom rechtlichen und vertraglichen Umfang ab.

Selbst wenn man 400 € monatlich problemlos aufbringen könnte, folgt daraus also nicht, dass die Bürgschaft tragbar ist. Für eine eigene Belastungsprobe sollte der schlimmste vertraglich erfasste Zahlungsfall betrachtet werden, einschließlich der Frage, wann Geld verfügbar sein müsste.

Welche Punkte vor einer Unterschrift zählen

Zu klären sind die genaue gesicherte Forderung, ein möglicher Höchstbetrag, Laufzeit, Beendigungsregeln und die Behandlung späterer Vertragsänderungen. Eine Bürgschaft für zukünftige oder wechselnde Forderungen kann weiter reichen als für einen konkret benannten Kredit.

Die Bürgschaftserklärung unterliegt grundsätzlich einem gesetzlichen Schriftformerfordernis; Ausnahmen und Sonderkonstellationen sind möglich. Bei weitreichenden Verpflichtungen, familiärem Druck oder unklaren Klauseln ist eine unabhängige rechtliche Prüfung sinnvoll. Ein Lexikon kann die Wirksamkeit eines konkreten Vertrags nicht feststellen.

Häufige Frage: Bekomme ich mein Geld vom Schuldner zurück?

Wer als Bürge zahlt, kann grundsätzlich Rückgriffsrechte haben. Ob daraus tatsächlich Geld zurückfließt, hängt aber gerade von der Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners ab. Ein Anspruch ist deshalb kein Ersatz für verfügbare Mittel.

Vom Begriff zur Rechnung

Mit eigenen Zahlen weiterrechnen

Wähle den passenden Rechner. Die dort genannten Annahmen und Grenzen gelten für die Modellrechnung.

Quellen und Einordnung

Die Zahlenbeispiele sind eigene Modellrechnungen mit den jeweils genannten Annahmen. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Hinweise zum Erstellungsprozess stehen unter Methodik des Lexikons.

Fehler oder veraltete Angaben melden →