Zum Inhalt

Gehalt & Einkommen

Betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Arbeitsentgelts für betriebliche Altersversorgung verwendet. Die heutige Netto-Belastung kann kleiner als der Sparbeitrag sein; spätere Abgaben und Leistungswirkungen gehören trotzdem in den Vergleich.

Inhaltlicher Stand: Mit Rechenbeispiel

Wie die Finanzierung zustande kommt

Betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder gemeinsam finanziert werden. Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil des laufenden Entgelts zugunsten einer Versorgungszusage. Die konkrete Durchführung und die Vertragsbedingungen bestimmen Kosten, Garantien und spätere Leistungen.

Unter gesetzlichen Voraussetzungen sind Beiträge innerhalb bestimmter Grenzen steuer- beziehungsweise sozialabgabenfrei. Diese Grenzen und die Behandlung der späteren Leistungen sind nicht identisch. Eine heutige Ersparnis bedeutet daher nicht, dass die gesamte Versorgung dauerhaft steuerfrei bleibt.

Arbeitgeberzuschuss richtig einordnen

Für die gesetzlich erfassten Durchführungswege muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifliche Abweichungen und die genaue Konstellation sind zu berücksichtigen. Es wäre falsch, für jede Form betrieblicher Altersvorsorge pauschal einen uneingeschränkten 15-%-Anspruch zu behaupten.

Ein freiwillig höherer Arbeitgeberbeitrag kann den Vergleich deutlich verändern. Deshalb sollten Eigenbeitrag, verpflichtender Zuschuss und freiwillige Leistung getrennt ausgewiesen werden.

Beispiel ohne individuelle Steuerrechnung

Wer 100 € Entgelt umwandelt und einen Zuschuss von 15 € erhält, führt dem Vertrag 115 € Beitrag zu. Angenommen, die heutige Auszahlung sinkt dadurch nur um 55 €, wäre dies die aktuelle Netto-Belastung des Arbeitnehmers.

Die 55 € sind hier eine freie Modellannahme. Ob sie im Einzelfall zutreffen, hängt von Einkommen, Abgaben und Vertragsgestaltung ab. Aus dem Verhältnis von 115 € Beitrag zu 55 € Netto-Belastung lässt sich außerdem keine tatsächliche Anlagerendite berechnen.

Was über die heutige Auszahlung hinaus zählt

Laufende und anfängliche Vertragskosten, garantierte und unverbindlich prognostizierte Leistungen, Arbeitgeberwechsel und die spätere Besteuerung sind wichtig. Je nach Versicherungsstatus können in der Leistungsphase auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge relevant sein.

Wenn weniger sozialversicherungspflichtiges Entgelt entsteht, können sich zudem Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung verändern. Eine vollständige Wirtschaftlichkeitsprüfung benötigt deshalb mehr als einen aktuellen Brutto-Netto-Unterschied. Unser Standard-Gehaltsrechner ist kein vollständiger bAV-Vertragsvergleich.

Häufige Frage: Ist Entgeltumwandlung immer günstiger als privat sparen?

Nein. Das hängt insbesondere von Arbeitgeberleistung, Kosten, Anlagebedingungen, Bindung und späteren Abgaben ab. Verglichen werden sollten dieselbe heutige Netto-Belastung und die später tatsächlich verfügbaren Leistungen unter nachvollziehbaren Annahmen.

Vom Begriff zur Rechnung

Mit eigenen Zahlen weiterrechnen

Wähle den passenden Rechner. Die dort genannten Annahmen und Grenzen gelten für die Modellrechnung.

Quellen und Einordnung

Die Zahlenbeispiele sind eigene Modellrechnungen mit den jeweils genannten Annahmen. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Hinweise zum Erstellungsprozess stehen unter Methodik des Lexikons.

Fehler oder veraltete Angaben melden →