Die beiden Grundformeln
Bei Nettopreis N und Steuersatz s als Dezimalzahl gilt Brutto = N × (1 + s). Umgekehrt lautet die Rechnung Netto = Brutto / (1 + s). Die enthaltene Steuer ergibt sich als Brutto minus Netto.
In Deutschland gelten nach § 12 UStG zum angegebenen Stand grundsätzlich 19 % und für gesetzlich bestimmte Umsätze der ermäßigte Satz von 7 %. Darüber hinaus gibt es besondere Regelungen, Befreiungen und gegebenenfalls andere Sätze. Welcher Satz gilt, ist eine rechtliche Frage und folgt nicht allein aus einem Produktnamen.
Beispiel mit 19 Prozent
Ein Nettopreis von 250 € führt zu 47,50 € Umsatzsteuer und damit zu 297,50 € brutto. Zurückgerechnet ergibt 297,50 / 1,19 wieder 250 €.
Wer dagegen 19 % von 297,50 € abzieht, erhält 240,98 € und liegt falsch. Die 19 % beziehen sich auf den Nettopreis, nicht auf den bereits erhöhten Bruttopreis. Der Steueranteil am Bruttopreis beträgt hier 19 / 119, also rund 15,97 %.
Beispiel mit mehreren Positionen
Eine Beispielrechnung enthält eine Position mit 100 € netto zu 19 % und eine weitere mit 100 € netto zu 7 %. Zusammen ergeben sich 200 € netto, 26 € Steuer und 226 € brutto. Es wäre falsch, auf die gesamte Rechnung pauschal nur einen der beiden Sätze anzuwenden.
Bei Rechnungen können Rundungen pro Position oder auf Summenebene zu Centabweichungen führen. Für Buchungen zählt deshalb die ordnungsgemäße konkrete Rechnung, nicht nur eine überschlägige Kopfberechnung.
Vorsteuer ist eine eigene Frage
Unternehmer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Vorsteuer aus bezogenen Leistungen abziehen. Das gilt nicht automatisch für jede Person, jede Rechnung oder jeden betrieblich klingenden Kauf. Die Berechtigung und die formalen Anforderungen sind gesondert zu prüfen.
Für einen privaten Kostenvergleich ist gewöhnlich der tatsächlich zu zahlende Bruttopreis entscheidend. Für einen betrieblichen Vergleich muss konsequent festgelegt werden, welche Steuern wirtschaftlich verbleiben. Netto- und Bruttopreise dürfen nicht unbemerkt gemischt werden.
Häufige Frage: Kann der Brutto-Netto-Gehaltsrechner das umrechnen?
Die Gehaltsberechnung folgt anderen Regeln und ist dafür nicht geeignet. Bei einem Preis genügt die oben gezeigte Steuerfaktorrechnung. Beim Gehalt hängen die Abzüge dagegen von Einkommen und persönlichen Merkmalen ab.
Vom Begriff zur Rechnung
Mit eigenen Zahlen weiterrechnen
Wähle den passenden Rechner. Die dort genannten Annahmen und Grenzen gelten für die Modellrechnung.
Quellen und Einordnung
Die Zahlenbeispiele sind eigene Modellrechnungen mit den jeweils genannten Annahmen. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Hinweise zum Erstellungsprozess stehen unter Methodik des Lexikons.
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