Nominalbetrag ist nicht gleich verfügbares Geld
Bei 100.000 € Darlehensnominal und 2 % Disagio werden zunächst 98.000 € ausgezahlt. Die 2.000 € Differenz sind keine Tilgung. Ein Disagio wird wirtschaftlich als vorausgezahlter Zins eingeordnet. Die laufenden Sollzinsen können dadurch niedriger aussehen, ohne dass die Finanzierung insgesamt günstiger ist.
Der Auszahlungskurs bezeichnet den ausgezahlten Anteil des Nominalbetrags. Ein Kurs von 98 % entspricht bei sonst gleichen Bedingungen einem Abschlag von 2 %. Weitere einbehaltene Kosten können den tatsächlich gutgeschriebenen Betrag zusätzlich verändern.
Zwei Rechnungen für unterschiedliche Fragen
Steht das Nominal fest, gilt: Auszahlung = Nominal × (1 − Disagiosatz). Steht dagegen fest, wie viel Geld benötigt wird, lautet die Umstellung: Nominal = benötigte Auszahlung / (1 − Disagiosatz).
Wer 100.000 € tatsächlich benötigt und 2 % Disagio vereinbart, müsste danach rund 102.040,82 € Nominal aufnehmen. Einfach 2.000 € hinzuzurechnen reicht nicht ganz: 102.000 € × 98 % ergeben nur 99.960 € Auszahlung.
Beispiel über genau ein Jahr
Ein Modellkredit über 10.000 € Nominal wird mit 2 % Disagio ausgezahlt. Du erhältst 9.800 €. Nach einem Jahr werden 10.000 € Kapital und 400 € Zinsen bezahlt. Ohne andere Zahlungen beträgt die wirtschaftliche Jahresbelastung 10.400 / 9.800 − 1 = rund 6,12 %.
Der laufende Sollzins von 4 % beschreibt diese Belastung also nicht vollständig. Bei mehreren Raten oder längerer Laufzeit müssen die Zahlungszeitpunkte im Effektivzins berücksichtigt werden. Das einjährige Beispiel ist keine Formel für beliebige Darlehen.
Angebote richtig nebeneinanderstellen
Verwende als gemeinsame Ausgangsgröße das Geld, das tatsächlich zur Verfügung stehen soll. Vergleiche dann effektiven Jahreszins, Gesamtzahlungen, Restschuld und Vertragsrechte. Unterschiedliche Nominalbeträge allein können den Vergleich verzerren.
Auch steuerliche Fragen sind getrennt zu beurteilen. Ob und wann ein Disagio steuerlich berücksichtigt werden kann, hängt unter anderem von der Verwendung des Kredits und den konkreten Voraussetzungen ab. Eine allgemeine sofortige Abziehbarkeit lässt sich daraus nicht ableiten.
Häufige Frage: Bekomme ich das Disagio bei früher Rückzahlung zurück?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Vertragsgestaltung, Anlass der Beendigung und rechtliche Einordnung sind entscheidend. Für eine Ablösung sollte ein konkreter Abrechnungsbetrag der Bank eingeholt und bei Unklarheiten geprüft werden.
Vom Begriff zur Rechnung
Mit eigenen Zahlen weiterrechnen
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Quellen und Einordnung
Die Zahlenbeispiele sind eigene Modellrechnungen mit den jeweils genannten Annahmen. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Hinweise zum Erstellungsprozess stehen unter Methodik des Lexikons.
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