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Sparen & Geldanlage

Einlagensicherung und Sondervermögen

Einlagensicherung und Sondervermögen schützen auf unterschiedliche Weise. Keines von beiden ist eine allgemeine Garantie gegen Anlageverluste oder Inflation.

Inhaltlicher Stand: Mit Rechenbeispiel

Einlagen: Schutz für bestimmte Bankguthaben

Die gesetzliche Einlagensicherung erfasst insbesondere entschädigungsfähige Guthaben wie Giro-, Tages- und Festgeld. Grundsätzlich gilt eine Grenze von 100.000 € pro Einleger und Institut. Für bestimmte vorübergehend hohe Guthaben können gesetzliche Sonderregeln bestehen; diese müssen im Einzelfall geprüft werden.

Die Grenze gilt nicht automatisch je Konto. Auch mehrere Marken können derselben Bank zugeordnet sein. Entscheidend ist das rechtliche Institut und das zuständige Sicherungssystem. Freiwillige oder institutssichernde Systeme haben eigene Bedingungen und dürfen nicht mit der gesetzlichen Grenze gleichgesetzt werden.

Beispiel mit mehreren Konten

Eine Person hält bei derselben Bank 70.000 € auf Tagesgeld und 40.000 € auf Festgeld. Zusammen sind das 110.000 €, vor möglichen weiteren Guthaben und Zinsen. Bei alleiniger Betrachtung der allgemeinen gesetzlichen 100.000-€-Grenze liegen 10.000 € darüber.

Verteilt dieselbe Person 70.000 € und 40.000 € auf zwei tatsächlich getrennte Institute mit jeweils passender Sicherungszuordnung, wird die Grenze grundsätzlich je Institut geprüft. Zwei unterschiedliche Produktnamen bei einer Bank reichen dafür nicht.

Fonds: Trennung des Vermögens

Bei Fonds in der entsprechenden Sondervermögensstruktur wird das Fondsvermögen grundsätzlich getrennt vom eigenen Vermögen der Verwaltungsgesellschaft gehalten. Eine Insolvenz der Verwaltungsgesellschaft bedeutet deshalb nicht, dass das gesamte Fondsvermögen ihren Gläubigern gehört.

Das schützt jedoch nicht den Wert der Anlagen. Fallen die enthaltenen Aktien oder Anleihen, fällt auch der Anteilswert. Die 100.000-€-Einlagengrenze ist keine Wertgarantie für einen Fonds. Geschlossene Beteiligungen, Zertifikate und andere Produkte können rechtlich anders ausgestaltet sein.

Depot ist nicht gleich Bankguthaben

Verwahrte Wertpapiere und Geld auf einem Verrechnungskonto sind getrennt zu betrachten. Für Wertpapiere bestehen grundsätzlich andere Herausgabe- beziehungsweise Rechtspositionen als für eine Geldforderung gegen die Bank. Eine Anlegerentschädigung betrifft bestimmte Fälle nicht erfüllter Verpflichtungen, nicht normale Börsenverluste.

Ein Depotwert von 50.000 €, der wegen Kursverlusten auf 35.000 € sinkt, löst daher nicht einfach eine Entschädigung über 15.000 € aus. Der Grund des Verlusts ist entscheidend.

Häufige Frage: Sind alle als ETF angebotenen Börsenprodukte Sondervermögen?

Nein. Die rechtliche Produktform muss geprüft werden. Insbesondere ETCs oder ETNs sind häufig Schuldverschreibungen. Eine ähnliche Börsendarstellung oder ein ähnlicher Name macht sie nicht zu Investmentfonds.

Vom Begriff zur Rechnung

Mit eigenen Zahlen weiterrechnen

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Quellen und Einordnung

Die Zahlenbeispiele sind eigene Modellrechnungen mit den jeweils genannten Annahmen. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Hinweise zum Erstellungsprozess stehen unter Methodik des Lexikons.

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