Zum Inhalt

Kredit & Finanzierung

Bereitstellungszinsen berechnen und einordnen

Bereitstellungszinsen können auf zugesagte, aber noch nicht abgerufene Darlehensteile anfallen. Besonders bei Bauvorhaben zählt deshalb der Zeitpunkt der Auszahlung.

Inhaltlicher Stand: Mit Rechenbeispiel

Noch nicht ausgezahlt, trotzdem Kosten

Ein Baukredit wird häufig passend zum Baufortschritt in Teilbeträgen ausgezahlt. Auf bereits abgerufene Beträge fallen reguläre Kreditzinsen an. Für den noch bereitgehaltenen Teil können nach einer vereinbarten freien Zeit zusätzlich Bereitstellungszinsen entstehen.

Die freie Zeit, ihr Beginn, der Satz und die Abrechnung stehen im Vertrag. Eine allgemeingültige kostenlose Frist gibt es nicht. Bei Verzögerungen kann sich die gleichzeitige Belastung aus Kreditzinsen, Bereitstellungszinsen und bisherigen Wohnkosten deutlich verändern.

Einfache Berechnung

Bei einem monatlich angegebenen Satz gilt für unveränderten ungenutzten Betrag: Kosten = nicht abgerufener Betrag × Monatssatz × Monate. Wird währenddessen Geld abgerufen, müssen die Abschnitte und die vertragliche Behandlung angebrochener Monate berücksichtigt werden.

Ein Monatssatz darf nicht versehentlich wie ein Jahreszins behandelt werden. Angenommene 0,25 % im Monat entsprechen linear 3 % für zwölf volle Monate auf denselben ungenutzten Betrag. Das ist kein effektiver Jahreszins des gesamten Baukredits.

Beispiel mit einem Teilabruf

Nach Ende der freien Zeit sind noch 100.000 € nicht ausgezahlt. Bei angenommenen 0,25 % pro Monat kosten zwei volle Monate 500 €. Danach werden 60.000 € abgerufen. Für einen weiteren vollen Monat fallen auf die verbleibenden 40.000 € 100 € an.

Zusammen entstehen in diesem Modell 600 € Bereitstellungszinsen. Die regulären Sollzinsen auf die ausgezahlten Beträge kommen hinzu. Der verwendete Satz ist eine Rechenannahme und keine Aussage über ein aktuelles Bankangebot.

Was in den Finanzierungsplan gehört

Stelle geplante Rechnungsfälligkeiten und geplante Kreditabrufe zeitlich gegenüber. Rechne zusätzlich eine Verzögerung durch, statt nur den idealen Bauablauf zu verwenden. Ein niedriger Sollzins kann durch eine ungünstige Abruffrist teilweise aufgewogen werden.

Ein längerer bereitstellungsfreier Zeitraum kann wertvoll sein, wenn Auszahlungen unsicher terminiert sind. Er ist aber nicht automatisch kostenlos oder insgesamt günstiger. Entscheidend sind die vollständigen Konditionen und der wahrscheinliche Zahlungsplan.

Häufige Frage: Sind Bereitstellungszinsen Tilgung?

Nein. Sie verringern die Darlehensschuld nicht. Auch die Zahlung regulärer Sollzinsen baut die Schuld nicht ab; dafür ist Tilgung nötig. Im Hausbudget sollten diese zusätzlichen Finanzierungskosten daher getrennt von der eigentlichen Rückzahlung sichtbar sein.

Vom Begriff zur Rechnung

Mit eigenen Zahlen weiterrechnen

Wähle den passenden Rechner. Die dort genannten Annahmen und Grenzen gelten für die Modellrechnung.

Quellen und Einordnung

Die Zahlenbeispiele sind eigene Modellrechnungen mit den jeweils genannten Annahmen. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Hinweise zum Erstellungsprozess stehen unter Methodik des Lexikons.

Fehler oder veraltete Angaben melden →