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Kredit & Finanzierung

Zinsbindung und Darlehenslaufzeit

Die Zinsbindung legt fest, wie lange ein vereinbarter Sollzins gilt. Die Darlehenslaufzeit beschreibt den Zeitraum bis zur vollständigen Rückzahlung.

Inhaltlicher Stand: Mit Rechenbeispiel

Warum die Begriffe nicht austauschbar sind

Ein Immobilienkredit kann zehn Jahre fest verzinst sein, obwohl die Rückzahlung bei der vereinbarten Rate deutlich länger dauert. Am Ende der Zinsbindung bleibt dann eine Restschuld, für die eine Anschlusslösung nötig wird. Bei einem Volltilgerdarlehen wird die Rate dagegen so gewählt, dass die Schuld innerhalb des vereinbarten Zeitraums vollständig verschwindet.

Die Zinsbindung sagt allein nichts über die Höhe der Restschuld aus. Dafür werden zusätzlich Kreditsumme, Tilgung, Zahlungen und eventuelle Sondertilgungen benötigt. Auch eine lange Bindung schützt nur den vereinbarten Zins, nicht das Einkommen oder die Zahlungsfähigkeit.

Beispiel: gleiche Bindung, andere Rückzahlung

Zwei Darlehen beginnen mit 200.000 € und 4 % Sollzins. Bei 2 % Anfangstilgung beträgt die anfängliche Monatsrate 1.000 €. Bei 3 % Anfangstilgung sind es rund 1.166,67 €. Beide können zehn Jahre Zinsbindung haben; das zweite Darlehen baut die Schuld schneller ab.

Die Mehrzahlung von rund 166,67 € monatlich entspricht zunächst 2.000 € zusätzlicher Jahresleistung. Sie senkt nicht nur die Schuld, sondern auch die später darauf anfallenden Zinsen. Für die genaue Restschuld müssen die monatlichen Zahlungszeitpunkte berücksichtigt werden.

Was eine längere Bindung leistet

Sie macht den Sollzins über mehr Jahre planbar. Dafür können Konditionen und Flexibilität anders ausfallen als bei einer kürzeren Bindung. Ob sie im Nachhinein billiger war, hängt von zukünftigen Marktzinsen ab. Diese lassen sich nicht sicher vorhersagen.

Ein belastbarer Vergleich hält deshalb die Tilgung beziehungsweise die Monatsrate möglichst vergleichbar und stellt die Restschuld zu einem gemeinsamen Termin gegenüber. Nur zwei Zinssätze nebeneinanderzustellen blendet einen wesentlichen Teil der Finanzierung aus.

Kündigung ist eine eigene Frage

Die Zinsbindung darf nicht einfach mit einer ausnahmslosen Zahlungspflicht bis zu ihrem Ende gleichgesetzt werden. Gesetzliche Kündigungsrechte können bestehen. § 489 BGB sieht unter bestimmten Voraussetzungen etwa eine Kündigung nach zehn Jahren seit vollständigem Empfang des Darlehens mit sechsmonatiger Frist vor; spätere Vereinbarungen über Zins oder Rückzahlungszeit können für den Fristbeginn relevant sein.

Ein konkretes Kündigungsdatum erfordert daher die Vertragsdaten und Auszahlungshistorie. Wer vorzeitig aussteigen möchte, sollte zudem mögliche Vorfälligkeitskosten und andere Rechte gesondert prüfen.

Häufige Frage: Muss ich am Ende der Zinsbindung alles bezahlen?

Die Restschuld verschwindet nicht. Ob eine neue Zinsvereinbarung, Umschuldung oder Rückzahlung vorgesehen ist, hängt vom Vertrag und der Anschlussfinanzierung ab. Plane diesen Termin rechtzeitig und rechne die künftige Belastung mit mehreren Zinssätzen durch.

Vom Begriff zur Rechnung

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