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Kredit & Finanzierung

Forward-Darlehen für die Anschlussfinanzierung

Ein Forward-Darlehen vereinbart heute eine Finanzierung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Es kann den Zins einer künftigen Anschlussfinanzierung planbar machen.

Inhaltlicher Stand: Mit Rechenbeispiel

Was heute festgelegt wird

Der neue Kredit soll beispielsweise erst in zwei Jahren die dann offene Restschuld ablösen. Zinssatz und wesentliche Bedingungen werden bereits vorher vereinbart. Zwischen Vertragsabschluss und geplantem Beginn liegt die Vorlaufzeit. Je nach Angebot kann hierfür ein Aufschlag in den Zinskonditionen enthalten sein.

Der Vertrag sichert nicht automatisch den später günstigsten Zins. Steigen die Marktzinsen, kann die frühe Vereinbarung vorteilhaft sein. Fallen sie, bleibt die vereinbarte Abnahme grundsätzlich trotzdem verbindlich. Ein Forward-Darlehen ist daher keine kostenlose Option, bei der man später frei das bessere Angebot wählen kann.

Beispiel: Planung einer späteren Rate

In zwei Jahren sollen voraussichtlich 150.000 € abgelöst werden. Bei einem angenommenen vereinbarten Sollzins von 4 % und 2 % Anfangstilgung ergibt sich zunächst 750 € monatlich. Bei einem späteren Vergleichszins von 5 % und gleicher Anfangstilgung wären es 875 €; bei 3 % wären es 625 €.

Die drei Werte zeigen lediglich die Zinsabhängigkeit der anfänglichen Rate. Sie sind keine Vorhersage. Für eine vollständige Gegenüberstellung müssen Tilgungsverlauf, Zinsbindung, Kosten und die exakte Ablösesumme gleich behandelt werden.

Restschuld und Termin müssen passen

Die später benötigte Kreditsumme sollte aus einem nachvollziehbaren Tilgungsplan stammen. Geplante Sondertilgungen verändern sie. Ein zu groß vereinbarter Kredit kann ebenso Probleme verursachen wie ein zu kleiner. Auch der Ablösetermin muss zu Kündigungsrechten und der bestehenden Zinsvereinbarung passen.

Bei Angeboten wird teils zwischen echtem und unechtem Forward unterschieden. Relevant ist, wann die neue Zinsbindung zu laufen beginnt und wie viele Jahre nach Auszahlung tatsächlich fest abgesichert sind. Vergleiche deshalb konkrete Daten statt nur Produktnamen.

Welche Kosten und Bindungen zählen

Neben dem Sollzins sind mögliche Aufschläge, Sicherheitenkosten, Tilgungsrechte und die Folgen einer Nichtabnahme wichtig. Wenn die geplante Ablösung ausbleibt, etwa wegen eines Verkaufs oder veränderter Lebensumstände, kann eine Entschädigung anfallen. Ob und in welcher Höhe, lässt sich nur anhand des Vertrags und der Umstände beurteilen.

Eine frühe Zinsfestlegung kann sinnvoll zur Planung beitragen. Sie sollte aber nicht auf der vermeintlich sicheren Vorhersage „Zinsen werden auf jeden Fall steigen“ beruhen.

Vom Begriff zur Rechnung

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Quellen und Einordnung

Die Zahlenbeispiele sind eigene Modellrechnungen mit den jeweils genannten Annahmen. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Hinweise zum Erstellungsprozess stehen unter Methodik des Lexikons.

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