Was wird versteuert?
Bei der pauschalen Bewertung wird grundsätzlich ein monatlicher Privatnutzungswert aus dem maßgeblichen Bruttolistenpreis ermittelt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann ein weiterer Betrag hinzukommen. Daneben gibt es unter Voraussetzungen eine Fahrtenbuchmethode und besondere Bewertungsregeln.
Der historische Listenpreis und der tatsächliche Kaufpreis sind nicht dasselbe. Ein günstiger Gebrauchtwagenkauf bedeutet deshalb nicht automatisch einen entsprechend niedrigen pauschalen Nutzungswert. Für bestimmte Elektro- und Hybridfahrzeuge können reduzierte Ansätze gelten, abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen und Zeitpunkten.
Beispiel mit vollem Listenpreisansatz
Angenommen sind 40.000 € maßgeblicher Listenpreis und 20 volle Entfernungskilometer. Der Privatanteil beträgt 1 % × 40.000 € = 400 €. Die monatliche 0,03-%-Bewertung für den Arbeitsweg ergibt 0,03 % × 40.000 € × 20 = 240 €.
Zusammen werden in diesem Beispiel 640 € geldwerter Vorteil angesetzt. Das sind nicht automatisch 640 € weniger Überweisung. Der Vorteil erhöht zunächst die maßgebliche Abgabenbasis, ohne in bar ausgezahlt zu werden.
Netto-Belastung richtig vergleichen
Vergleiche zwei Abrechnungen mit demselben vertraglichen Bruttogehalt und denselben persönlichen Merkmalen: einmal mit und einmal ohne Wagen. Auszahlung ohne Wagen minus Auszahlung mit Wagen ergibt die modellierte monatliche Netto-Belastung.
Ein anerkanntes Nutzungsentgelt kann den steuerpflichtigen Vorteil höchstens auf null senken. Es wird zugleich tatsächlich aus dem Netto bezahlt. Bei 100 € Nutzungsentgelt verbleiben im obigen Beispiel 540 € steuerpflichtiger Vorteil; die 100-€-Zahlung darf deshalb nicht aus dem Kostenvergleich verschwinden.
Grenzen des Rechners
Unser Vergleich berücksichtigt die auf der Methodikseite beschriebenen Standardannahmen. Er prüft nicht selbst, ob ein gewählter halber oder geviertelter Listenpreisansatz gesetzlich zulässig ist. Fahrtenbuch, 0,002-%-Einzelbewertung und eine Gehaltsumwandlung werden nicht vollständig abgebildet.
Auch ein wirtschaftlicher Vergleich mit einem Privatwagen benötigt mehr Angaben: privat ersparte Versicherung, Wartung, Kraftstoff, Wertverlust und mögliche Eigenzahlungen. Die Netto-Belastung auf der Gehaltsabrechnung ist nur ein Teil dieser Gegenüberstellung.
Häufige Frage: Wird der Vorteil doppelt abgezogen?
Der Sachbezug wird nach der Abgabenberechnung aus dem auszuzahlenden Betrag herausgerechnet, weil er nicht als Bargeld gezahlt wird. Die eigentliche Belastung bei gleichem Barlohn entsteht aus zusätzlichen Abgaben und gegebenenfalls Eigenzahlungen; der volle Vorteil darf nicht nochmals als separate Kostenposition addiert werden.
Vom Begriff zur Rechnung
Mit eigenen Zahlen weiterrechnen
Wähle den passenden Rechner. Die dort genannten Annahmen und Grenzen gelten für die Modellrechnung.
Quellen und Einordnung
- Amtliche Lohnsteuer-Hinweise 2026: Gestellung von Kraftfahrzeugen
- Amtliche Lohnsteuer-Hinweise 2026: Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge
Die Zahlenbeispiele sind eigene Modellrechnungen mit den jeweils genannten Annahmen. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Hinweise zum Erstellungsprozess stehen unter Methodik des Lexikons.
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