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Kredit & Finanzierung

Referenzzinssätze: EURIBOR und €STR

Referenzzinssätze dienen als nachvollziehbare Bezugsgröße für Finanzverträge. EURIBOR und €STR messen unterschiedliche Bereiche des Euro-Geldmarkts.

Inhaltlicher Stand: Mit Rechenbeispiel

EURIBOR: mehrere Laufzeiten

Der EURIBOR wird vom European Money Markets Institute (EMMI) administriert. Es gibt ihn für eine Woche sowie einen, drei, sechs und zwölf Monate. Er beschreibt die unbesicherte Finanzierung von Kreditinstituten am Euro-Geldmarkt nach einer festgelegten Methodik.

In einem variablen Kredit kann zum Beispiel „3-Monats-EURIBOR plus 1,5 Prozentpunkte“ vereinbart sein. Der Referenzwert ist dann nur ein Bestandteil des Kundenzinses. Die Bankmarge und weitere Vertragskosten kommen hinzu. Einen einheitlichen „EURIBOR-Zins“ ohne Laufzeitangabe gibt es daher nicht.

€STR: ein Übernachtzinssatz

Der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte €STR steht für Euro short-term rate. Er bildet unbesicherte Euro-Tagesgeldaufnahme von Banken im Euroraum am Großkundenmarkt ab. Veröffentlicht wird auf Grundlage der Geschäfte des vorherigen Geschäftstags.

Ein über mehrere Monate aufgezinstes Mittel aus täglichen €STR-Werten ist etwas anderes als ein einzelner Tageswert. Für Verträge zählt deshalb, ob ein täglicher Satz, ein rückblickend zusammengesetzter Durchschnitt oder eine andere ausdrücklich definierte Größe verwendet wird.

Verwendung bei Darlehen und Kontokorrentkrediten

EURIBOR begegnet dir insbesondere bei variabel verzinsten Darlehen, zum Beispiel bei einem Roll-over-Darlehen. Der 3-Monats-EURIBOR passt etwa zu einer Zinsperiode von drei Monaten. Dazu kommt die vereinbarte Bankmarge.

€STR kann als Referenz für kurzfristige Finanzierungen und Kontokorrentkredite dienen. Bei einem Kontokorrentkredit nutzt du eine Kreditlinie je nach Bedarf. Der Vertrag legt fest, wie der tägliche €STR oder ein daraus gebildeter Durchschnitt in den Kundenzins eingeht.

Die Zuordnung ist nicht starr: Banken verwenden EURIBOR auch für Kontoüberziehungen und €STR auch für variable Darlehen. Entscheidend sind deshalb der im Vertrag genannte Referenzwert, die Berechnungsmethode und der Zeitpunkt der Zinsanpassung. Aus dem Namen der Kreditart allein lässt sich der gültige Referenzzins nicht ableiten.

Unterschied zum EZB-Leitzins

Leitzinsen werden geldpolitisch festgelegt. EURIBOR und €STR entstehen nach ihren jeweiligen Geldmarktmethoden. Sie werden von der Geldpolitik beeinflusst, stimmen aber nicht zwangsläufig mit einem Leitzins überein. Auch Spar- und Kreditzinsen von Banken sind keine direkte Eins-zu-eins-Kopie dieser Werte.

Beispiel: Aufschlag richtig lesen

Ein angenommener Referenzzins von 2,4 % plus 150 Basispunkte ergibt 3,9 %. Denn 100 Basispunkte entsprechen einem Prozentpunkt. Bei 80.000 € unveränderter Schuld wären das vereinfacht 3.120 € Zinsen für ein volles Jahr, ohne weitere Kosten.

150 Basispunkte sind hier ein absoluter Aufschlag von 1,5 Prozentpunkten, keine relative Erhöhung um 1,5 %. Ob ein negativer Referenzwert angerechnet wird, hängt von einer möglichen Untergrenze und dem Vertrag ab.

Wo stehen die aktuellen Werte?

Die unten verlinkten Seiten von EMMI und EZB enthalten die offiziellen Veröffentlichungen. Auf dieser Lexikonseite stehen bewusst keine laufend wechselnden Tageswerte. Prüfe immer Laufzeit, Referenztag und Veröffentlichungszeit; ein heute veröffentlichtes Datum muss nicht den heutigen Handelstag beschreiben.

Häufige Frage: Welcher Wert gilt für meinen Kredit?

Der im Vertrag genau bezeichnete Referenzwert einschließlich Anpassungsregel. Ein Wechsel von EURIBOR zu €STR ist kein bloßer Austausch des Namens: Laufzeit, Berechnung und gegebenenfalls Ausgleichsaufschläge müssen vertraglich passen.

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